Fachanwalt für:
Arbeitsrecht
Werdegang:
Steffen Tänzer wurde 1965 geboren. Von 1987 - 1991 studierte er an der Friedrich- Schiller- Universität Jena. Im Jahr 1991 bestand er das Universitätsexamen mit Prädikat. Von 1991 - 1994 absolvierte er das Referendariat in Leipzig und schloss dieses mit der Erlangung des Zweiten Juristischen Staatsexamens und der Befähigung zur Ausübung des Richteramtes ab. Seit 1994 ist er als zugelassener Rechtsanwalt am Landgericht Leipzig tätig. Neben der Zulassung als Rechtsanwalt ist Rechtsanwalt Steffen Tänzer auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ab 1999 wirkte er in Aufsichtsräten mehrerer Gesellschaften. Berufliches und Hobby wird zudem bei der Befassung mit sportrechtlichen Themen verknüpft. Von 2010 bis Sommer 2024 war Rechtsanwalt Tänzer Vorsitzender des Verbandsgerichtes beim Sächsischen Fußballverband (SFV). Seit 2022 ist er Vorsitzender des Sportgerichtes des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV). Seit dem 41. DFB-Bundestag im Oktober 2013 fungiert er, mittlerweile mehrfach wiedergewählt, zudem als DFB-Beisitzer im DFB-Sportgericht.
Fachanwältin für:
Familienrecht
Werdegang:
Rechtsanwältin Anna Schwarz wurde 1964 geboren. Von 1982 - 1986 studierte sie an der Universität Leipzig und schloss mit dem Universitätsexamen ab. Zwischen 1986 und 1990 war sie in verschiedenen regionalen Unternehmen tätig. Im Jahre 1990 wurde sie zur Leiterin des Amtes zur Regelung Offener Vermögensfragen im Landratsamt Eilenburg berufen. Diese Tätigkeit übte sie bis 1991 aus. Von 1991 - 1994 absolvierte Rechtsanwältin Schwarz das Referendariat in Leipzig und beendete dieses mit der Erlangung des Zweiten Juristischen Staatsexamens und der Befähigung zur Ausübung des Richteramtes. Seit 1994 ist sie am Landgericht Leipzig zugelassen.
Ihre besonderen Kenntnisse im Familienrecht werden durch den Fachanwaltstitel dokumentiert. Im Jahr 2009/2010 absolvierte sie eine Ausbildung zur Mediatorin (DAA), die sie im April 2010 abschloss. Frau Rechtsanwältin Schwarz absolvierte zudem erfolgreich die spezifische Zusatzqualifikation zur zertifizierten Verfahrensbeiständin. Erforderlich waren hierbei neben ihrem Fachwissen im Familienrecht auch umfassende Kenntnisse zur Entwicklungspsychologie von minderjährigen Kindern und zu kindgerechten Gesprächstechniken. Sie erfüllt damit die Voraussetzungen zur „persönlichen und fachlichen“ Geeignetheit von Verfahrensbeiständen, wie sie vom Gesetzgeber seit dem 01.01.2022 neu gefordert wird. Sie wird deshalb von den Familiengerichten der Region regelmäßig bestellt. Ihre weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Mietrechts.
Seit 1999 ist sie Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgenossenschaft Eilenburg e.G. Im Juni 2004 wurde sie zur Aufsichtsratsvorsitzenden berufen.
Allein geht es nicht.
Die Bearbeitung Ihres Falls in unserer Kanzlei ist Teamarbeit. Ohne ein perfekt eingespieltes und zuverlässiges Team sind unsere Anwälte allenfalls die Hälfte wert. Nur durch unsere bestens ausgebildeten und motivierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind wir in der Lage, Ihnen von der Mandatserteilung bis zum vollständigen Abschluss Ihrer Angelegenheit unsere Dienstleistungen auf höchstem Niveau zu bieten. Natürlich arbeiten mit wir der modernsten Technik. Diese ersetzt jedoch keine qualifizierten Mitarbeiter, denn schnelle, unkomplizierte zielorientierte Hilfe ist nicht nur eine Frage der Organisation, sondern auch und vor allen Dingen eine der Empathie. Nutzen Sie die positive Team-Atmosphäre auch für Ihren Fall!
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