Wie eigentlich kein anderes Rechtsgebiet hat gerade das Arbeitsrecht in den vergangenen Jahrzehnten eine nahezu unüberschaubare Eigendynamik entwickelt.
Arbeitsrechtliche Fragen können für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen komplex sein. Eine falsche Entscheidung kann schwerwiegende Konsequenzen haben, sowohl finanziell als auch in Bezug auf das Arbeitsverhältnis. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um professionelle Unterstützung und Beratung zu erhalten.
Sollten Sie also zukünftig bei Abmahnungen, Kündigungen jeder Art, Zeugniserstellung und/ oder -bewertungen oder Verhandlungen mit dem Betriebsrat jemanden suchen oder wollen Sie nach einer Kündigung eine möglichst hohe Abfindung erreichen oder verhindern, stehen wir Ihnen für ein erstes Gespräch gern zur Verfügung. Gern zeigen wir Ihnen denkbare juristische und tatsächliche Möglichkeiten auf und entwickeln mit Ihnen Strategien und Perspektiven. Egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind: Wir wollen Sie in jeder Lage vor Ärger und Rechtsnachteilen, die rasch sehr teuer werden können, schützen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit 30 Jahren Erfahrung greift RA Steffen Tänzer auf einen großen Erfahrungsschatz zurück. Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V arbeitet er außerdem aktiv im Fachkreis Arbeitsrecht beim Leipziger Anwaltsverband mit, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Arbeitsverträge oder einzelne Klauseln eines Arbeitsvertrages können unwirksam sein. Wir prüfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Wirksamkeit
In diesem Zusammenhang geht es um die Beurteilung des konkreten Inhalts des Arbeitsvertrages.
Prüfungspunkte sind hier u.a.:
Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag: Wo liegt der Unterschied und worauf müssen Sie achten? Das Wichtigste erfahren Sie bei uns.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Schnelles Handeln ist geboten, denn es läuft eine 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Unser zentraler Tätigkeitsbereich im Arbeitsrecht ist das Kündigungsschutzrecht. Beachtet werden müssen beispielsweise die Grundsätze des Kündigungsschutzrechts, die Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung und die Grundsätze der Betriebsratsbeteiligung.
Wir prüfen bei Streitigkeiten über den Lohn das Entstehen und die Berechnung von Lohnansprüchen bzw. Gehaltsansprüchen, sowie die Richtigkeit der Abrechnung des Lohns bzw. Gehalts.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Sie einen Arbeitnehmer abmahnen? Wie Sie reagieren sollten, erfahren Sie von uns.
Die Wiederkehr zum Arbeitgeber? Manchmal. Viel häufiger ist jedoch eine Abfindung das Ziel im Kündigungsschutzverfahren. Vertrauen Sie uns!
Arbeitszeugnisse sind oft Streitgegenstand zwischen Arbeitgebern und - ehemaligen - Beschäftigten. Damit das Zeugnis rechtlich keine Angriffsfläche bietet, gibt es bei der Erstellung einiges zu beachten. Wir helfen Ihnen.
Worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Fortbildungsvereinbarungen achten? Welche Voraussetzungen gelten? Macht ein Fortbildungsvertrag für die Weiterbildung mit Rückzahlungsklausel Sinn? Was sollte Bestandteil der Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsvereinbarung sein? Wir informieren Sie!
Mutterschutz und Elternzeit – zentrale Elemente in der Planung berufstätiger junger Menschen. Sie haben Fragen oder Problem? Wir helfen gern!
Egal, ob Kündigungsschutz oder mehr Urlaub. Menschen mit Schwerbehinderung und sogenannte Gleichgestellte genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Informieren Sie sich bei uns.
Von uns erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Betriebsübergang, Ihrem Widerspruchsrecht oder zur Wahrung von Rechten beim Unternehmenskauf.
Gibt es Wettbewerbsverbote im Arbeitsrecht? Wer einem Wettbewerbsverbot unterliegt, darf seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen? Fragen Sie uns.
Hier sind zu prüfen die Wahl des Betriebsrates, dessen Amtszeit, die Geschäftsführung des Betriebsrats, die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder, deren Beteiligungsrechte, sowie etwaige Regelungsabreden und Betriebsvereinbarungen. Wir begleiten das Verfahren vor der Einigungsstelle und klären Individualansprüche im Betriebsverfassungsrecht.
Die Kosten dürfen für Verbraucher maximal 190,00 EURO zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer betragen. Ergibt sich daraus die Notwendigkeit, dass wir für Sie tätig werden, erfolgt die Anrechnung auf die weiteren Kosten.
Solange zwischen Ihnen und uns keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Höhe erfahren Sie hier: RVG-RECHNER Sind Sie bedürftig, können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prüfung erfolgt durch das Gericht.
In bestimmten Fällen vereinbaren wir Zeit- oder Pauschalhonorare. Dafür bieten wir maßgeschneiderte Modelle, z.B. Pauschalen oder Stundensätze für regelmäßigen Beratungsbedarf oder Fallpauschalen bei wiederkehrenden Fällen. Alle Regelungen werden schriftlich festgehalten.
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