Erbrecht

Im Zeitraum bis 2027 wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland inklusive Schenkungen bis zu 400 Milliarden Euro betragen. Die im Einzelnen zu erwartenden Erbschaften betragen laut einer DIW- Studie im Mittel rund 79.500 Euro – im obersten Fünftel der Verteilung gut 248.000 Euro, im untersten Fünftel 12.000 Euro. Die Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, sei es vor oder nach dem Erbfall, verlangt nach Spezialkenntnissen im Erbrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Gleiches gilt für die Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Neben allen von uns zu bearbeitenden Facetten des Erbrechts und den von Fall zu Fall angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht usw. kooperieren wir im Bedarfsfall mit anderen beratenden Berufen, so z.B. mit Steuerberatern und Notaren.

Unsere Kompetenzen im Erbrecht

Herr Rechtsanwalt Tänzer ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht tätig.
Seither war er in vielen hundert Fällen mit der Gestaltung von Nachfolgeregelungen für Privatpersonen, Familienunternehmen und Familien mit behinderten Menschen ebenso wie mit der Durchsetzung oder der Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen beratend, außergerichtlich oder gerichtlich befasst. Ebenso wurde er regelmäßig mit den Aufgaben eines Testamentsvollstreckers betraut. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrungen gehört er zu den anerkannten Beratern zum Erbrecht in der Region Nordsachsen.

Testaments- und Vertragsgestaltung einschl. Auslegung und Anfechtung



Beratung zum Erbrecht im Allgemeinen und zur gesetzlichen Erbfolge



Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen



Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften



Beratung zur Erbschafts- und Schenkungsteuer



Vermögenssicherung durch vorweggenommene Erbfolge



Erbscheinsverfahren und Prozessführung



Erbenhaftung und Erbausschlagung



Testamentsvollstreckung



Erbrecht in Patchworkfamilien



Vorbeugende Patienten- und Betreuungsverfügungen



Unser Honorar: Wie teuer wird es?

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Erstberatung
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Erstberatung

Die Kosten dürfen für Verbraucher maximal 190,00 EURO zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer betragen. Ergibt sich daraus die Notwendigkeit, dass wir für Sie tätig werden, erfolgt die Anrechnung auf die weiteren Kosten.

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Gesetzliche Gebühren
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Gesetzliche Gebühren

Solange zwischen Ihnen und uns keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Höhe erfahren Sie hier: RVG-RECHNER Sind Sie bedürftig, können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prüfung erfolgt durch das Gericht.

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Vergütungsvereinbarung
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Vergütungsvereinbarung

In bestimmten Fällen vereinbaren wir Zeit- oder Pauschalhonorare. Dafür bieten wir maßgeschneiderte Modelle, z.B. Pauschalen oder Stundensätze für regelmäßigen Beratungsbedarf oder Fallpauschalen bei wiederkehrenden Fällen. Alle Regelungen werden schriftlich festgehalten.

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