Familienrecht

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Rechtsanwältin Anna Schwarz

Fachanwältin für Familienrecht

034204 - 14136

Ehe- und familienrechtliche Angelegenheiten sind naturgemäß stets besonders belastend. Die Verfahren sind meist nicht nur emotional, sondern aufgrund der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig auch langwierig. Nicht selten sind die Betroffenen aufgrund dieser Besonderheiten nicht in der Lage, die Auseinandersetzung vollständig zu überblicken.

Damit die lange Dauer des Verfahrens nicht zu unnötigen Streitigkeiten führt, ist es wichtig, sämtliche Probleme fachlich kompetent, aber auch interessenbezogen zeitnah anzusprechen und einer Klärung zuzuführen. Nicht immer geht es allein um Scheidungen. Sind Kinder betroffen, sollte vermieden werden, dass diese, die ohnehin am meisten unter einer Trennung leiden, Teil der Streitigkeiten werden. Die Kinder sollen die Möglichkeit haben, mit beiden Elternteilen auch während und nach der Trennung der Partner Kontakt zu haben und nicht von einem Elternteil für „Rachezwecke“ missbraucht zu werden. Die Klärung des Sorgerechtes muss dabei ebenso professionell erfolgen wie die Ermittlung der Höhe des Unterhaltes oder das Problem des Umgangs.

Unsere Kompetenzen im Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Schwarz ist seit vielen Jahren im Familienrecht tätig.
Neben der Zulassung als Rechtsanwalt führt sie den von der Rechtsanwaltskammer Sachsen verliehenen Titel "Fachanwältin für Familienrecht". Die Fachanwaltschaft ist Beleg für eine durch Erfahrung und Prüfungen nachgewiesene besondere Qualifikation. Daneben ist Frau Rechtsanwältin Anna Schwarz zertifizierter Verfahrensbeistand und verfügt über eine abgeschlossene Mediationsausbildung (DAA).

Ehescheidung und Scheidungsfolgen



Ehevertragsgestaltung



Erarbeitung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen Unterhaltsrecht einschl. Unterhaltsvereinbarung



Vermögensauseinandersetzung nach Trennung



Vermögensmanagement und Neustrukturierung von Vermögen



Klärung von Problemen um Zusammenhang mit Immobilien in der Scheidung Versorgungsausgleich



Elterliche Sorge und Umgang



Weitere Kindschaftssachen und Abstammungsrecht



Ehewohnung und Hausratsachen



Steuerrechtliche Fragen im Familienrecht



Familienrechtliche Fragen im Gesellschaftsrecht



Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft



Konsensfindung durch Mediation



Verfahrensbeistandschaft



Unser Honorar: Wie teuer wird es?

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Erstberatung
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Erstberatung

Die Kosten dürfen für Verbraucher maximal 190,00 EURO zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer betragen. Ergibt sich daraus die Notwendigkeit, dass wir für Sie tätig werden, erfolgt die Anrechnung auf die weiteren Kosten.

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Gesetzliche Gebühren
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Gesetzliche Gebühren

Solange zwischen Ihnen und uns keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Höhe erfahren Sie hier: RVG-RECHNER Sind Sie bedürftig, können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prüfung erfolgt durch das Gericht.

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Vergütungsvereinbarung
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Vergütungsvereinbarung

In bestimmten Fällen vereinbaren wir Zeit- oder Pauschalhonorare. Dafür bieten wir maßgeschneiderte Modelle, z.B. Pauschalen oder Stundensätze für regelmäßigen Beratungsbedarf oder Fallpauschalen bei wiederkehrenden Fällen. Alle Regelungen werden schriftlich festgehalten.

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