Sportrecht ist eine Querschnittsmaterie des Rechts.
Es verknüpft verschiedene Rechtsgebiete wie das Vereins- und Gesellschaftsrecht und reicht von verbandsinternen Regelungen zivilrechtlicher Natur, wie zum Beispiel Satzungen von Vereinen, über sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts bis hin zu diversen Strafvorschriften.
Herr Rechtsanwalt Tänzer betreut und vertritt seit vielen Jahren Sportvereine, Sportverbände, Sportlerinnen und Sportler, Sportvorstände, Sportmanager und Spielervermittler und Persönlichkeiten des Sports in den unterschiedlichsten sportrechtlichen Fragen.
Er verfügt darüber hinaus seit vielen Jahren als DFB- Beisitzer im DFB- Sportgericht sowie als Vorsitzender des NOFV- Sportgerichtes und langjähriger Vorsitzender des SFV- Verbandsgerichtes über eine ausgezeichnete Expertise im Verbandsrecht der Fußballverbände.
Die Kosten dürfen für Verbraucher maximal 190,00 EURO zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer betragen. Ergibt sich daraus die Notwendigkeit, dass wir für Sie tätig werden, erfolgt die Anrechnung auf die weiteren Kosten.
Solange zwischen Ihnen und uns keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Höhe erfahren Sie hier: RVG-RECHNER Sind Sie bedürftig, können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prüfung erfolgt durch das Gericht.
In bestimmten Fällen vereinbaren wir Zeit- oder Pauschalhonorare. Dafür bieten wir maßgeschneiderte Modelle, z.B. Pauschalen oder Stundensätze für regelmäßigen Beratungsbedarf oder Fallpauschalen bei wiederkehrenden Fällen. Alle Regelungen werden schriftlich festgehalten.
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